EU-Taxonomie-Screening
Portfoliobewertung und Berichterstattung zur EU-Taxonomie — wesentlicher Beitrag, DNSH und Mindestanforderungen pro Gebäude.
Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU als nachhaltig gelten. Für den Immobiliensektor bedeutet das, dass jede Immobilie anhand konkreter technischer Screeningkriterien klassifiziert werden kann — und dass diese Klassifizierung Auswirkungen auf Berichtspflichten, Finanzierung und Bewertung hat.
Unsere Vorgehensweise
- Screening einzelner Immobilien anhand technischer Kriterien (CCM 7.1, 7.2, 7.7)
- Bewertung von Do No Significant Harm (DNSH) für jedes relevante Umweltziel
- Prüfung der Mindestschutzvorkehrungen (sozialen und Governance-Aspekten)
- Aggregation auf Portfolio- und Fondsebene
- KPI-Berechnung: Anteil taxonomiegeeigneter und taxonomiekonformer Immobilien
Ergebnisse
- Bericht pro Immobilie mit Klassifizierung und Dokumentationsnachweis
- Zusammenstellung für das Portfolio, bereit für SFDR/CSRD-Berichterstattung
- Maßnahmenpakete zur Verbesserung nicht-taxonomiekonformer Immobilien
- Unterlagen für grüne Finanzierungen und Anleihen
Zielgruppe
- Immobilienfonds und Verwalter mit Berichtspflichten unter SFDR
- Immobilienunternehmen im Anwendungsbereich der CSRD
- Banken und Kreditgeber, die Taxonomie-Dokumentation vor Kreditvergabe verlangen
Das Screening ist keine einmalige Aufgabe. Wir entwickeln Methoden und Vorlagen, die es dem Unternehmen ermöglichen, den Status jährlich selbst zu aktualisieren — ohne jedes Mal bei null beginnen zu müssen.
