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EU-Taxonomie-Screening
Portfoliobewertung und Berichterstattung zur EU-Taxonomie — wesentlicher Beitrag, DNSH und Mindestschutzvorkehrungen pro Gebäude.
Die EU-Taxonomie definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten in der EU als nachhaltig gelten. Für den Immobiliensektor bedeutet das, dass jede Immobilie anhand konkreter technischer Screeningkriterien klassifiziert werden kann — und dass diese Klassifizierung Berichtspflichten, Finanzierung und Bewertung beeinflusst.
Vår tilnærming
- Screening einzelner Immobilien anhand technischer Kriterien (CCM 7.1, 7.2, 7.7)
- Bewertung von Do No Significant Harm (DNSH) für jedes relevante Umweltziel
- Überprüfung der Mindestgarantien (sozial und Governance)
- Aggregation auf Portfolio- und Fondsniveau
- KPI-Berechnung: Anteil taxonomiegeeigneter und taxonomiebereinigter Assets
Leveranser
- Bericht pro Asset mit Klassifizierung und lückenloser Dokumentation
- Konsolidierung auf Portfolioebene, bereit für SFDR/CSRD-Berichterstattung
- Maßnahmenpakete zur Aufwertung nicht taxonomiebereinigter Immobilien
- Unterlagen für grüne Finanzierung und Anleihen
Hvem det er for
- Immobilienfonds und Asset Manager mit Berichtspflichten nach SFDR
- Immobilienunternehmen im Geltungsbereich der CSRD
- Banken und Kreditgeber, die Taxonomie-Dokumentation vor einer Kreditvergabe verlangen
Das Screening ist keine einmalige Aufgabe. Wir entwickeln Methodik und Vorlagen, mit denen das Unternehmen den Status jährlich selbst aktualisieren kann — ohne jedes Mal bei Null beginnen zu müssen.
