EU-Taxonomie-Screening
Portfolio-Bewertung und Berichterstattung nach der EU-Taxonomie — wesentlicher Beitrag, DNSH und Mindestgarantien pro Gebäude.
Die EU-Taxonomie legt eine gemeinsame Definition nachhaltiger wirtschaftlicher Tätigkeit in der EU fest. Im Immobilienbereich kann jedes Asset anhand klarer technischer Screeningkriterien eingeordnet werden — und dieser Status beeinflusst Berichterstattung, Finanzierung und Bewertung.
Unser Vorgehen
- Screening einzelner Assets anhand technischer Kriterien (CCM 7.1, 7.2, 7.7)
- Bewertung des Prinzips "Do No Significant Harm" (DNSH) für jedes relevante Umweltziel
- Prüfung der Mindestschutzmaßnahmen (Soziales und Governance)
- Aggregation auf Portfolio- und Fondsebene
- KPI-Berechnung: Anteil taxonomy-eligible und taxonomy-adjusted
Liefergegenstände
- Bericht pro Asset mit Klassifizierung und Nachweisführung
- Zusammenstellung auf Portfolioebene, bereit für SFDR-/CSRD-Berichterstattung
- Maßnahmepakete zur Aufwertung von Assets, die nicht taxonomy-adjusted sind
- Unterstützende Unterlagen für grüne Finanzierung und Anleihen
Zielgruppe
- Immobilienfonds und Asset Manager mit Berichtspflichten unter SFDR
- Immobilienunternehmen, die unter die CSRD fallen
- Banken und Kreditgeber, die Taxonomie-Nachweise vor der Kreditvergabe verlangen
Screening ist keine Einmalaufgabe. Wir entwickeln Methoden und Vorlagen, mit denen das Unternehmen den Status jährlich aktualisieren kann — ohne jedes Mal von vorn zu beginnen.
