EU-Taxonomie-Screening
Portfoliobewertung und -berichterstattung nach der EU-Taxonomie — wesentlicher Beitrag, DNSH und Mindestgarantien pro Gebäude.
Die EU-Taxonomie legt eine einheitliche Definition für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten in der EU fest. Im Immobilienbereich kann jede Einzelimmobilie anhand klarer technischer Screeningkriterien klassifiziert werden — und dieser Status beeinflusst Meldepflichten, Finanzierung und Bewertung.
Unser Ansatz
- Screening einzelner Immobilien anhand technischer Kriterien (CCM 7.1, 7.2, 7.7)
- Bewertung der "Keine erhebliche Beeinträchtigung" (DNSH) für jedes relevante Umweltziel
- Prüfung der Mindestgarantien (soziale und Governance-Aspekte)
- Aggregation auf Portfolio- und Fondsebene
- Berechnung von KPIs: Anteil taxonomiefähiger und taxonomieangepasster Immobilien
Ergebnisse
- Bericht pro Einzelimmobilie mit Klassifizierung und lückenloser Dokumentation
- Zusammenstellung auf Portfolioebene, vorbereitet für SFDR-/CSRD-Berichterstattung
- Maßnahmenpakete zur Aufwertung nicht taxonomieangepasster Immobilien
- Unterstützende Dokumentation für grüne Finanzierungen und Anleihen
Zielgruppe
- Immobilienfonds und Manager mit Meldepflichten gemäß SFDR
- Immobilienunternehmen im Anwendungsbereich der CSRD
- Banken und Kreditgeber, die Taxonomie-Dokumentation vor der Kreditvergabe verlangen
Screening ist kein einmaliger Vorgang. Wir entwickeln Methoden und Vorlagen, mit denen das Unternehmen den Status jährlich aktualisieren kann — ohne jedes Mal bei Null anfangen zu müssen.
