Energiekennzeichnung
Verpflichtende Energiekennzeichnung für Nichtwohngebäude, einschließlich eines Energiezertifikats und einer konkreten Maßnahmenliste.
Die Energiekennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben für gewerbliche Gebäude über 1 000 m² und bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung. Wir erstellen den Energieausweis und ermitteln die Einstufung auf Grundlage der tatsächlichen Anlagen und des Betriebs des Gebäudes.
Leistungen
- Bestandsaufnahme und Registrierung des Gebäudes
- Energieberechnung und Ermittlung der Energieeffizienzklasse
- Registrierung des Energieausweises bei Enova
- Maßnahmenliste mit erwarteter Auswirkung auf Einstufung und Verbrauch
Wann durchführen
- Vor einem Verkauf oder vor Abschluss eines neuen Mietvertrags
- Bei Renovierungen, die die energetische Leistung verändern
- Als Grundlage für weiterführende Arbeiten zur Taxonomie oder BREEAM
Der Energieausweis ist Pflicht. Sein Nutzen liegt in der Maßnahmenliste — und darin, diese zur Planung von Investitionen zu verwenden, mit denen sich die Einstufung des Gebäudes um ein oder zwei Stufen verbessern lässt.
