Energiekennzeichnung
Gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung von Nichtwohngebäuden mit Energieausweis und konkreter Maßnahmenliste.
Die Energiekennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben für Nichtwohngebäude über 1 000 m² sowie beim Verkauf oder bei der Vermietung. Wir erstellen den Energieausweis und ermitteln die Energieklasse basierend auf der tatsächlichen Gebäudetechnik und dem Betrieb.
Leistungsumfang
- Aufmaß und Erfassung des Gebäudes
- Energieberechnung und Festlegung der Energieklasse
- Energieausweis bei Enova registriert
- Maßnahmenliste mit erwarteten Auswirkungen auf Energieklasse und Verbrauch
Wann Sie es durchführen sollten
- Vor dem Verkauf oder dem Abschluss eines neuen Mietvertrags
- Bei einer Sanierung, die die energetische Leistung verändert
- Als Grundlage für weitere Arbeiten an der Taxonomie oder BREEAM
Der Energieausweis selbst ist Pflicht. Der Mehrwert liegt in der Maßnahmenliste — und darin, sie zu nutzen, um Investitionen zu planen, die das Gebäude tatsächlich um ein oder zwei Stufen anheben.
