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SustEvo

Energiekennzeichnung

Gesetzlich vorgeschriebene Energiekennzeichnung von Nichtwohngebäuden mit Energieausweis und konkreter Maßnahmenliste.

Die Energiekennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben für Nichtwohngebäude über 1 000 m² sowie beim Verkauf oder bei der Vermietung. Wir erstellen den Energieausweis und ermitteln die Energieklasse basierend auf der tatsächlichen Gebäudetechnik und dem Betrieb.

Leistungsumfang

Wann Sie es durchführen sollten

Der Energieausweis selbst ist Pflicht. Der Mehrwert liegt in der Maßnahmenliste — und darin, sie zu nutzen, um Investitionen zu planen, die das Gebäude tatsächlich um ein oder zwei Stufen anheben.

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