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SustEvo

Energiekennzeichnung

Verpflichtende Energiekennzeichnung für Nichtwohngebäude, einschließlich eines Energiezertifikats und einer konkreten Maßnahmenliste.

Die Energiekennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben für gewerbliche Gebäude über 1 000 m² und bei jedem Verkauf oder jeder Vermietung. Wir erstellen den Energieausweis und ermitteln die Einstufung auf Grundlage der tatsächlichen Anlagen und des Betriebs des Gebäudes.

Leistungen

Wann durchführen

Der Energieausweis ist Pflicht. Sein Nutzen liegt in der Maßnahmenliste — und darin, diese zur Planung von Investitionen zu verwenden, mit denen sich die Einstufung des Gebäudes um ein oder zwei Stufen verbessern lässt.

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