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Antragsfrist für Stromhilfe rückt näher
Aktuelles

14. Oktober 2024

Antragsfrist für Stromhilfe rückt näher

Gewerbeimmobilien, die sich für Stromförderprogramme und Enova‑Zuschüsse qualifizieren, sollten ihren Antrag rechtzeitig vor der Frist vorbereiten.

Mehrere der aktuell geltenden Förderprogramme für Gewerbeimmobilien haben baldige Fristen. Das betrifft sowohl Enova‑Programme, die auf Energemaßnahmen abzielen, als auch zeitlich begrenzte Kompensationsregelungen der Behörden.

Die Anträge erfordern Nachweise zum Verbrauch, zu geplanten Maßnahmen und zur erwarteten Wirkung. Erfahrungsgemäß ist die Dokumentationsarbeit der zeitaufwändigste Teil, insbesondere für Eigentümer mit vielen Gebäuden. Wir empfehlen, den Prozess mehrere Wochen vor Ablauf der Frist zu starten, damit Raum für Klärungen mit der Sachbearbeitung bleibt. SustEvo unterstützt Kunden bei der Erfassung und bei den Antragsunterlagen.

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