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Die Antragsfristen für Stromförderung rücken näher.

14. Oktober 2024 · 1 min Lesezeit

Die Antragsfristen für Stromförderung rücken näher.

Gewerbeimmobilien, die für Stromförderprogramme und Enova-Zuschüsse infrage kommen, sollten ihre Anträge weit vor Ablauf der Frist vorbereiten.

Mehrere aktuelle Förderprogramme für Gewerbeimmobilien nähern sich dem Ablauf ihrer Fristen. Dazu zählen sowohl Enova‑Programme für Energiemaßnahmen als auch zeitlich befristete Kompensationsprogramme der Behörden.

Anträge müssen Verbrauch, geplante Maßnahmen und die erwartete Wirkung dokumentieren. Erfahrungsgemäß ist die Zusammenstellung der Unterlagen der zeitaufwändigste Schritt, insbesondere für Eigentümer mit vielen Gebäuden. Wir empfehlen, mehrere Wochen vor Ablauf der Frist zu beginnen, um Zeit für Rückfragen mit dem Sachbearbeiter einzuplanen. SustEvo unterstützt Kunden bei der Erfassung und Aufbereitung der Antragsunterlagen.

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