
14. Oktober 2024 · 1 min Lesezeit
Frist für die Beantragung der Stromhilfe rückt näher
Gewerbeimmobilien, die für Stromförderprogramme und Enova‑Zuschüsse infrage kommen, sollten ihren Antrag rechtzeitig vor Fristablauf vorbereiten.
Mehrere der aktuellen Förderprogramme für Gewerbeimmobilien haben Fristen, die bald anstehen. Dazu zählen sowohl Enova-Programme für Energiemaßnahmen als auch zeitlich befristete Kompensationsregelungen der Behörden.
Die Anträge erfordern Nachweise über Verbrauch, geplante Maßnahmen und die erwartete Wirkung. Erfahrungsgemäß nimmt die Dokumentationsarbeit am meisten Zeit in Anspruch, insbesondere für Eigentümer mit vielen Gebäuden. Wir empfehlen, den Prozess mehrere Wochen vor Ablauf der Frist zu beginnen, damit ausreichend Raum für Rücksprachen mit der zuständigen Sachbearbeitung bleibt. SustEvo unterstützt Kunden bei der Erfassung und bei der Erstellung der Antragsunterlagen.
