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Antragsfristen für Stromförderung stehen bevor

14. Oktober 2024 · 1 min Lesezeit

Antragsfristen für Stromförderung stehen bevor

Gewerbeimmobilien, die für Stromförderprogramme und Enova‑Zuschüsse infrage kommen, sollten ihre Anträge weit vor Ablauf der Frist vorbereiten.


Mehrere aktuelle Förderprogramme für Gewerbeimmobilien stehen kurz vor ihren Fristabläufen. Dazu gehören sowohl Enova‑Programme für energetische Maßnahmen als auch zeitlich befristete Kompensationsprogramme der Behörden.

Anträge müssen den Verbrauch, die geplanten Maßnahmen und die erwartete Wirkung dokumentieren. Nach unserer Erfahrung ist das Zusammenstellen der Unterlagen der zeitaufwändigste Schritt, insbesondere für Eigentümer mit vielen Gebäuden. Wir empfehlen, mehrere Wochen vor Fristende zu beginnen, um Zeit für Rücksprachen mit dem Sachbearbeiter einzuplanen. SustEvo unterstützt Kunden bei der Erfassung und Vorbereitung der Antragsunterlagen.


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